Die drei Technologiestände Den Stand der Technik benennen

Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de sind eine Klas­si­fi­ka­ti­on zur Beschrei­bung von Ent­wick­lungs­stän­den von Pro­duk­ten oder → Dienst­leis­tun­gen. Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de wer­den bei der Recht­spre­chung ein­ge­setzt, kön­nen aber auch — wie in die­sem Bei­trag — als Teil des → Sys­tems Engi­nee­ring gese­hen werden.

Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de sind (Abbil­dung 1, teil­wei­se ent­nom­men aus /Mühlbauer18/):

  1. Stand von Wis­sen­schaft und Tech­nik (eng­lisch: Sta­te of the art in sci­ence and tech­no­lo­gy oder auch Sci­en­ti­fic con­sen­sus): Die ein­ge­setz­ten Ver­fah­ren, Ein­rich­tun­gen und Tech­no­lo­gien zur Erstel­lung eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung sind laut Auf­fas­sung füh­ren­der Exper­ten fort­schritt­lich, aber nicht unbe­dingt praxiserprobt
  2. Stand der Tech­nik (eng­lisch: Sta­te of the art oder auch Best available tech­ni­ques): Die ein­ge­setz­ten Ver­fah­ren, Ein­rich­tun­gen und Tech­no­lo­gien zur Erstel­lung eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung sind laut Auf­fas­sung von Fach­krei­sen praxiserprobt
  3. All­ge­mein aner­kann­te Regeln der Tech­nik (eng­lisch: Gene­ral­ly accept­ed rules of tech­no­lo­gy): Die ein­ge­setz­ten Ver­fah­ren, Ein­rich­tun­gen und Tech­no­lo­gien zur Erstel­lung eines Pro­dukts oder einer Dienst­leis­tung sind pra­xis­er­probt und durch wei­te­re Anfor­de­run­gen (wie Nor­men oder Stan­dards) abgesichert
Die drei Technologiestände - einfache Darstellung, (C) Peterjohann Consulting, 2023-2024

Abbil­dung 1: Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de — ein­fa­che Darstellung

In der Wiki­pe­dia steht zum Stand der Tech­nik /#Wiki-Stand_der_Technik/:
“Stand der Tech­nik ist eine Tech­nik­klau­sel, die in ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten Ver­wen­dung fin­det. Man ver­steht dar­un­ter den bekann­ten tech­ni­schen Ent­wick­lungs­stand und die dar­auf basie­ren­den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten zur Errei­chung eines bestimm­ten prak­ti­schen Ziels.
Der Stand der Tech­nik, euro­pä­isch auch als best available tech­ni­ques (bes­te ver­füg­ba­re Tech­nik – BVT) bezeich­net, steht nach der im Kal­kar-Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts ent­wi­ckel­ten Drei-Stu­fen-Theo­rie bzw. der öster­rei­chi­schen Rechts­pra­xis zwi­schen den bewähr­ten aner­kann­ten Regeln der Tech­nik und dem wei­ter fort­ge­schrit­te­nen Stand der Wissenschaft.”

In Abbil­dung 2 sind die ein­zel­nen Tech­no­lo­gie­stän­de in Form einer Pyra­mi­de ange­ord­net. Hin­zu­ge­fügt sind die drei Attri­bu­te Inno­va­ti­ons­grad, Grad der Aner­ken­nung und Bewäh­rung in der Praxis.

Die drei Technologiestände - Pyramidendarstellung, (C) Peterjohann Consulting, 2023-2024

Abbil­dung 2: Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de — Pyramidendarstellung

Anmer­kun­gen:

  • Statt von “Stand von Wis­sen­schaft und Tech­nik” wird auch von “Stand von Wis­sen­schaft und For­schung” gesprochen
  • Bei der Daten­schutz­ver­ord­nung (DSGVO) sol­len die genutz­ten Ver­fah­ren, Ein­rich­tun­gen und Tech­no­lo­gien dem Stand der Tech­nik ent­spre­chen /Mühlbauer18/
  • Bei einer Patent­an­mel­dung ist es wesent­lich, dass das Patent sich vom Stand der Tech­nik abhebt, da es ansons­ten nicht neu und ent­spre­chend nicht paten­tier­bar ist
  • Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de sind nicht sta­tisch und kön­nen sich jeder­zeit ändern
  • Die Tech­no­lo­gie­stän­de sind nicht trenn­scharf, es kann Grau­zo­nen geben

Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de fin­den ins­be­son­de­re bei der Ent­wick­lung von neu­en Pro­duk­ten oder Dienst­leis­tun­gen Anwen­dung. Wenn bei­spiels­wei­se im Auto­mo­bil­be­reich ein “neu­er Anlas­ser” ein­ge­baut wer­den soll, so kann das je nach Kon­text Fol­gen­des bedeuten:

  • Bei der Ent­wick­lung eines neu­en Start­sys­tems (für einen Motor) kann dies bedeu­ten, dass ein gänz­lich neu­er Anlas­ser ent­wi­ckelt wer­den muss — dies erfolgt auf Basis des “Stands von Wis­sen­schaft und Technik”
  • In der Motor­ent­wick­lung kann dies bedeu­ten, dass ein neu­er Anlas­ser­typ ein­ge­baut wer­den soll, der bereits am Markt ver­füg­bar ist — dies ent­spricht einem Vor­ge­hen nach “Stand der Technik”
  • Bei einem bestehen­den Fahr­zeug wird in der Repa­ra­tur­werk­statt ein defek­ter Anlas­ser durch einen bau­glei­chen neu­en Anlas­ser ersetzt. Der Aus­tausch erfolgt auf Basis der “All­ge­mein aner­kann­ten Regeln der Technik”

In Abbil­dung 3 sind die Tech­no­lo­gie­stän­de bei der Pro­dukt­ent­wick­lung mit eini­gen Kri­te­ri­en gegenübergestellt.

Die drei Technologiestände aus Sicht der Produktentwicklung, (C) Peterjohann Consulting, 2023-2024

Abbil­dung 3: Die drei Tech­no­lo­gie­stän­de aus Sicht der Produktentwicklung

→ Prä­sen­ta­tio­nen

  • -

Lite­ra­tur

  • /Mühlbauer18/ Hol­ger Mühl­bau­er: EU-Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Pra­xis­wis­sen für die Umset­zung im Unter­neh­men — Schnell­über­sich­ten, Beuth, Ber­lin 2. Auf­la­ge 2018, ISBN 978–3‑410–28491‑8

Web­links

Legen­de zu den Weblinks
/ / Ver­weis auf eine Web­site (all­ge­mein)
/*/ Ver­weis auf eine Web­site, die als Ergän­zung zu einem Buch dient
/#/ Ver­weis auf ein ein­zel­nes The­ma auf einer Website
/#V/ Ver­weis auf ein Video auf einer Website