Das Projekttagebuch Beschreibung und Einsatz

Manage­ment-Zusam­men­fas­sung die­ses Bei­trags:
Das Pro­jekt­ta­ge­buch (engl. Dai­ly Log) ist ein Doku­ment, wel­ches vom → Pro­jekt­ma­na­ger genutzt wird, um wesent­li­che Pro­jekt­er­eig­nis­se zu erfas­sen.
In die­sem Bei­trag wird das Pro­jekt­ta­ge­buch beschrie­ben und der Ein­satz erläutert.

1. Beschreibung

Das Pro­jekt­ta­ge­buch dient dazu, Pro­jekt­er­eig­nis­se fest­zu­hal­ten, die wich­tig wer­den könn­ten, sich aber ansons­ten in kei­nem ande­ren “offi­zi­el­len” Doku­ment wie­der­fin­den wür­den. Es wird (in der Regel) ledig­lich vom Pro­jekt­ma­na­ger genutzt, sowohl das Ein­tra­gen als auch das Ver­wen­den erfol­gen durch ihn.

Die Cha­rak­te­ri­sie­rung des Pro­jekt­ta­ge­buchs ist in Abbil­dung 1 dargestellt. 

Das Projekttagebuch: Charakterisierung, (C) Peterjohann Consulting, 2024-2025

Abbil­dung 1: Das Pro­jekt­ta­ge­buch: Charakterisierung

Das Pro­jekt­ta­ge­buch ist in einer ein­fa­chen Vari­an­te als Tabel­le mit sie­ben Spal­ten auf­ge­baut, die fol­gen­de Bedeu­tung haben (Abbil­dung 2):

  • Nr.: Die fort­lau­fen­de Nummer
  • Punkt / Beschrei­bung: Die Beschrei­bung des Ein­trags zum Pro­jekt­er­eig­nis, wor­um geht es?
  • Datum: Wann ist der Punkt genannt (und erfasst worden)?
  • Typ: Wie ist das Pro­jekt­er­eig­nis einzuordnen?
  • Quel­le: Woher kommt das Projektereignis?
  • Sta­tus: Wie ist der (Umsetzungs-)Status des Projektereignisses?
  • Anmer­kung: Zusätz­li­che Anmerkungen
Der Aufbau des Projekttagebuchs (Formular), (C) Peterjohann Consulting, 2024-2025

Abbil­dung 2: Der Auf­bau des Pro­jekt­ta­ge­buchs (For­mu­lar)

Der Pro­jekt­ta­ge­buch ent­hält nur das Datum der Erfas­sung. Daher kann nicht fest­ge­stellt wer­den, ob es Ände­run­gen an der Ein­trags­zei­le gege­ben hat oder wie der Umset­zungs­sta­tus ist.

Wei­te­re Spal­ten­ein­trä­ge kön­nen hin­zu­ge­fügt wer­den, so beispielsweise:

2. Einsatz

In Abbil­dung 3 ist ein Aus­zug aus einem Pro­jekt­ta­ge­buch dar­ge­stellt. Die­sem Bei­spiel liegt ein (typi­sches) Pro­jekt zugrun­de, bei dem auch Lie­fe­ran­ten invol­viert sind. Die notier­ten Punk­te sind

  1. Die gene­rel­le Per­for­mance des Hos­ting­sys­tems ist even­tu­ell unzureichend
  2. Es exis­tiert kei­ne abge­stimm­te → Lis­te der von den Stake­hol­dern gewünsch­ten Fea­tures, daher könn­te die neue Web­site abge­lehnt werden
  3. Das → Pro­jekt­team möch­te Über­stun­den leis­ten. Dies muss aber mit dem → Pro­jekt­spon­sor (und spä­ter mit der Per­so­nal­ab­tei­lung abge­stimmt werden
  4. Frau Nawrath aus der Per­so­nal­ab­tei­lung hat wäh­rend eines Tele­fo­nats in einem Neben­satz geäu­ßert, dass sie ent­ge­gen ihrer frü­he­ren Aus­sa­gen nicht beim Pro­jekt mit­wir­ken möch­te. Da ihre Mit­ar­beit jedoch wich­tig wer­den könn­te, soll­te eine Rück­spra­che (des Pro­jekt­ma­na­gers) mit ihr erfolgen
Das Projekttagebuch: Beispiel, (C) Peterjohann Consulting, 2024-2025

Abbil­dung 3: Das Pro­jekt­ta­ge­buch: Beispiel

Anmer­kun­gen:

  • Das Pro­jekt­ta­ge­buch weist eine gro­ße Ähn­lich­keit zur → Lis­te-offe­ner-Punk­te (LOP) und zum → Maß­nah­men­plan auf
  • Das Pro­jekt­ta­ge­buch ist in der Regel kein ver­pflich­ten­des Doku­ment, son­dern dient ledig­lich zur Unter­stüt­zung des Pro­jekt­ma­na­gers (bei spä­te­ren) bei der Nach­weis­füh­rung. Jedoch gibt es eini­ge Bran­chen wie der Bau­be­reich (Bau­ta­ge­buch) oder der Son­der­ma­schi­nen­bau, bei denen das Füh­ren eines Pro­jekt­ta­ge­buchs Pflicht ist, um so Nach­wei­se füh­ren zu kön­nen, was ins­be­son­de­re beim Cla­im Manage­ment hilf­reich ist
  • Ein Pro­jekt­ta­ge­buch muss kei­ne spe­zi­el­le Form auf­wei­sen. Wenn es sich nur um die inter­nen Noti­zen des Pro­jekt­ma­na­gers han­delt, so rei­chen auch unge­ord­ne­te hand­schrift­li­che Notizen

Ist das Pro­jekt­ta­ge­buch ver­pflich­tend und zudem noch öffent­lich, so es unbe­dingt durch den Pro­jekt­ma­na­ger geführt wer­den (Abbil­dung 4). 

Das Projekttagebuch: Einordnung verpflichtend und öffentlich, (C) Peterjohann Consulting, 2024-2025

Abbil­dung 4: Das Pro­jekt­ta­ge­buch: Ein­ord­nung ver­pflich­tend und öffentlich

Web­links